Herzlich Willkommen bei SelbstRaum-
Praxis für Soziotherapie
Katja Schemmer
Ihr Ansprechpartner für psychosoziale Beratung und Begleitung
Sicherheit finden. Stabilität entwickeln.
Eigene Stärken wiederentdecken.


SelbstRaum Soziotherapie
Psychische Krisen, belastende Lebensereignisse oder traumatische Erfahrungen können dazu führen, dass der Alltag zunehmend schwerfällt. Termine wahrzunehmen, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten, Konflikte zu bewältigen oder den eigenen Tagesablauf zu strukturieren, kostet oft viel Kraft.
In meiner Praxis SelbstRaum begleite ich Menschen mit psychischen Erkrankungen und Traumafolgebelastungen auf ihrem Weg zu mehr Stabilität, Orientierung und Selbstbestimmung.
Meine Arbeit verbindet die Leistungen der Soziotherapie mit einer traumasensiblen Haltung und den Methoden der Traumafachberatung.
Dabei steht nicht Ihre Vergangenheit im Vordergrund, sondern die Frage, wie Sie heute mehr Sicherheit, Handlungsfähigkeit und Lebensqualität gewinnen können.
Gemeinsam schauen wir auf Ihre persönlichen Stärken, Fähigkeiten und Ressourcen. Oft sind diese in belastenden Lebensphasen aus dem Blick geraten.
Durch eine wertschätzende und ressourcenorientierte Begleitung können vorhandene Kompetenzen wieder sichtbar und nutzbar gemacht werden.
Wer hat Anspruch auf Soziotherapie?
Die Soziotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen für Menschen mit einer schweren psychischen Erkrankung, die Unterstützung brauchen, um:
- psychiatrische/psychotherapeutische Therapien wahrzunehmen,
- den Alltag besser zu bewältigen,
- Krankenhausaufenthalte zu vermeiden, zu verkürzen oder notwendige Krankenhausbehandlungen zu ermöglichen,
- eine selbstständige Lebensführung zu fördern.
Wie erhalte ich Soziotherapie?
- Fachärzte/Fachärztinnen bzw. verordnungsberechtigte Therapeuten/Therapeutinnen stellen eine Verordnung für Soziotherapie aus,
- die Verordnung wird bei Ihrer Krankenkasse eingereicht,
- nach Genehmigung kann die Soziotherapie beginnen. In Einzelfällen können bereits einzelne Stunden vor der Genehmigung stattfinden.
Wer kann Soziotherapie verordnen?
- Fachärzte/Fachärztinnen für Psychiatrie und Psychotherapie oder psychosomatische Medizin
- Neurologen/Neurologinnen mit entsprechender Qualifikation
- verordnungsberechtigte Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen
- psychiatrische Institutsambulanzen (PIA)
- im Rahmen des Entlassmanagements auch Krankenhäuser
- oben nicht genannte Ärzte/Ärztinnen können eine Verordnung bei Überweisung zur Indikationsstellung für Soziotherapie ausstellen (max. 5 Einheiten)
Umfang der Leistung
- bis zu 120 Stunden Soziotherapie
- innerhalb von 3 Jahren pro Krankheitsfall
- individuelle Planung findet entsprechend Ihres persönlichen Unterstützungsbedarfes statt
Zuzahlung
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren leisten - sofern keine Befreiung von Zuzahlungen vorliegt - eine gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Kosten je Behandlungstag (mindestens 5€, maximal 10€).
Viele Versicherte sind aufgrund ihrer Belastungsgrenze oder anderer Voraussetzungen von Zuzahlungen befreit. Sprechen Sie mich bei Fragen an, ich berate Sie dahingehend gerne.
Mein Einzugsgebiet umfasst Oberhausen, Duisburg und Bottrop
Sollten Sie Fragen zum Angebot haben, kontaktieren Sie mich gerne über das Formular und hinterlassen Sie mir Ihre Kontaktdaten. Ich melde mich bei Ihnen, um alles Weitere zu besprechen.
